RECHTLICH · DATENSCHUTZ

DSGVO bei Event-Fotos

Veröffentlicht: April 2026 · Lesezeit: 3 Min · ~439 Wörter

Ab 25. Mai 2018 gilt die DSGVO — und jeder Hochzeitsfotograf, jeder Firmenfeier-Veranstalter, jeder Fotobox-Mieter ist davon betroffen. Hier die rechtliche Situation 2026 in verständlich.

Brauche ich Einwilligung von jedem Gast?

Kurze Antwort: Ja, formell schon. Aber praktisch wird es differenziert.

Wie lange darf ich die Bilder speichern?

Die Speicherdauer richtet sich nach dem Zweck:

Die KI Fotobox Studio löscht alle Bilder automatisch nach 30 Tagen — sowohl Originale als auch KI-generierte Varianten.

Bilder auf Instagram / TikTok posten

Hier wird's heikel. Sobald du ein Bild öffentlich teilst, brauchst du eine echte Einwilligung der abgebildeten Person — auch bei der Hochzeit.

Praktischer Workaround:

KI-Fotobox + DSGVO — was zu beachten ist

Eine KI-Fotobox überträgt Fotos zur Verarbeitung an einen externen KI-Anbieter (oft USA). Das bedeutet:

Recht am eigenen Bild (KunstUrhG §22)

Auch ohne DSGVO gibt es seit 1907 in Deutschland das „Recht am eigenen Bild" (KunstUrhG §22). Das bedeutet: jede Person kann selbst entscheiden, ob ihr Bild verbreitet werden darf — unabhängig von der DSGVO.

Praxisrelevant: Wenn jemand auf einem Hochzeitsfoto NICHT erkennbar ist (im Hintergrund verschwommen, von hinten fotografiert), brauchst du keine Einwilligung. Sobald die Person erkennbar ist, brauchst du sie.

Ausnahme: „Bilder der Zeitgeschichte" — also Bundeskanzler bei einer öffentlichen Veranstaltung. Bei Privatpersonen greift die Ausnahme nie.

Was passiert bei Verstößen?

DSGVO-Verstöße können theoretisch bis 20 Mio. € oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes kosten. In der Praxis bei Privat-Hochzeiten:

Bei Firmen-Events sind Bußgelder höher: 5.000–50.000 € sind realistisch für nicht eingewilligte Mitarbeiter-Fotos in der Werbung.

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