★ RECHTLICH 2026

KI Fotobox DSGVO · KI Fotobox & DSGVO

Was Eventplaner, Firmen und Brautpaare wirklich wissen müssen — ohne Jura-Sprache. Wo Bilder gespeichert werden, wer rechtlich verantwortlich ist, was ihr für eure Mitarbeiter/Gäste vorbereiten müsst, und wie wir DSGVO + EU AI Act eingehalten haben.

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Wie ist die KI Fotobox rechtlich aufgebaut?

Drei Komponenten:

Vollständige Datenschutzerklärung: /datenschutz.html

Wie lange werden Bilder gespeichert?

Wer ist rechtlich verantwortlich?

Es gibt zwei Verantwortliche:

Konkret: Wir liefern die DSGVO-konforme Technik. Du sorgst für die Information der Personen vor Ort.

Was du als Eventveranstalter vorbereiten musst

Checkliste vor dem Event:

  1. AVV-Vertrag mit uns abschließen (auf Anfrage info@jadebe.de — Standard-Vorlage)
  2. Hinweisschild am Eingang/an der Box aufstellen — wir liefern Vorlage mit (PDF)
  3. Bei Firmenevents: Mitarbeiter vorab per Mail informieren (Vorlage stellen wir)
  4. Bei Hochzeiten: auf der Save-the-Date-Karte oder Hochzeitsseite kurzer Hinweis reicht
  5. Opt-out-Möglichkeit: jeder Gast/Mitarbeiter darf das Bild ablehnen oder nachträglich löschen lassen

Wir liefern alle Vorlagen. Du brauchst keinen Anwalt für eine normale Hochzeit/Firmenfeier.

EU AI Act · was sich 2026 geändert hat

Seit August 2026 (EU AI Act Art. 50) müssen alle KI-generierten Bilder maschinenlesbar gekennzeichnet sein. Wir setzen das so um:

FAQ · DSGVO & Recht

Brauchen wir Einwilligung von jedem Gast? Bei privaten Events (Hochzeit, Geburtstag): impliziter Konsens reicht — Gast macht freiwillig ein Bild. Bei Firmenevents: schriftliche Information vor dem Event empfohlen, kein Zwang zur Teilnahme.

Was passiert bei einem Datenleck? Wir benachrichtigen dich binnen 72 h gemäß Art. 33 DSGVO. Du musst dann Mitarbeiter/Gäste informieren.

Können wir den AVV-Vertrag bekommen? Ja, kostenlos auf Anfrage info@jadebe.de. Standard-Vorlage nach Art. 28 DSGVO, mit allen relevanten Anlagen (TOMs, Subunternehmer-Liste, etc.).

Sind die KI-Bilder urheberrechtlich problematisch? Die Person im Bild hat das Recht am eigenen Bild (KunstUrhG §22). Solange du das Bild nicht öffentlich verbreitest ohne Zustimmung, ist alles ok.

Wie sieht es mit Minderjährigen aus? Unter 16 Jahren: Einwilligung der Eltern erforderlich (Art. 8 DSGVO). Konkret: ein erziehungsberechtigter Elternteil muss vorab schriftlich zustimmen.

Können wir nach dem Event alle Daten löschen lassen? Ja, jederzeit. Im Kunden-Portal → „Event komplett löschen" Button. Sofortige Löschung aller Bilder + DSGVO-konforme Bestätigungsmail.

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